Cytomegalie (CMV)

Als Cytomegalie (auch Zytomegalie) wird eine Infektionserkrankung bezeichnet, die durch das Cytomegalievirus, kurz CMV, verursacht wird. Es gehört zu den in acht Gruppen unterteilten humanen Herpesviren (HHV) und wird dadurch auch als HHV-5 bezeichnet. Wie jedes andere Herpesvirus verbleibt CMV nach einer Infektion lebenslang im Körper und verläuft bei Personen mit intaktem Immunsystem nicht selten symptom- und folgenlos.

Haben Frauen bereits vor ihrer Schwangerschaft eine CMV-Infektion durchgemacht - was über einen Antikörper-Nachweis im Blut feststellbar ist – besteht kein Grund zur Sorge.

Infizieren sich jedoch Schwangere erstmals, kann dies schwerwiegende Folgen für das ungeborene Kind nach sich ziehen. Feten, die sich bei ihrer Mutter anstecken - dies trifft in etwa der Hälfte der Fälle zu - können von einer Vergrößerung der Leber und Milz, Lungenentzündungen, Blutarmut, Blindheit, Taubheit, reduziertem Kopfumfang, Schädigungen des Gehirns und Nervensystems sowie Entwicklungsverzögerungen betroffen sein.

Daher ist es von besonderer Wichtigkeit, dass Frauen ihren Immunstatus zu Beginn der Schwangerschaft überprüfen lassen und bei negativem Ergebnis Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um sich vor einer Ansteckung durch den Kontakt mit Körperflüssigkeiten wie Tränen, Urin, Speichel und Blut zu schützen. Dabei ist vor allem der Umgang mit Kleinkindern von großer Bedeutung, da diese häufig aktive Ausscheider von Cytomegalie-Viren sind. Für Frauen, die berufsbedingt engen Kontakt zu kleinen Kindern haben, kann ein Beschäftigungsverbot durch den betriebsärztlichen Dienst infrage kommen.

Befinden sich Kleinkinder im Haushalt, sollten Sie folgende Hygieneregeln beachten:

  1. Waschen Sie sich mehrmals täglich die Hände mit Wasser und Seife, insbesondere, nachdem Sie einem Kleinkind die Nase geputzt, es gefüttert oder gewickelt haben.
  2. Benutzen Sie eigenes Geschirr und Besteck, säubern Sie herunter gefallene Schnuller ausschließlich unter fließendem Wasser und teilen Sie auch Zahnbürste und Handtücher nicht mit Ihrem kleinen Kind.
  3. Auch von Küssen auf den Mund Ihres Kindes sollten Sie in der Zeit Ihrer Schwangerschaft absehen.

Leider ist der CMV-Test bislang weder verpflichtend noch werden in der Regel die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Auch ein Screening wird international derzeit nicht empfohlen. Dies liegt daran, dass laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aus Ärzten und Krankenkassen bislang weder eine wirksame Impfung noch Therapie vorhanden sind und auch kein Konsens über die langfristigen Infektionsfolgen und Behandlungsstrategien vorliegt.

Dennoch ist der Test (Kosten etwa 15 €) unbedingt empfehlenswert und bietet bei fehlender Immunität die Chance, Ihr Kind, durch Einhalten der genannten Hygiene-Empfehlungen, vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren.