Elterngeld und ElterngeldPlus

Das Elterngeld und das ElterngeldPlus sind einkommensabhängige staatliche Leistungen zur Unterstützung von Eltern, die nach der Geburt nicht oder nicht vollständig erwerbstätig sind.

Das Elterngeld/ElterngeldPlus wird bei der Elterngeldstelle beantragt. Der Antrag muss innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Babys erfolgen, da das Elterngeld lediglich drei Monate rückwirkend gezahlt wird. Erforderlich ist der von beiden Elternteilen unterschriebene Antrag. Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, ist die Unterschrift dieses Elternteils ausreichend. Neben dem unterschriebenen Antrag wird ferner die Geburtsurkunde des Kindes im Original, die Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung, eine Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung sowie die Einkommenserklärung bzw. Lohn- und Gehaltsbescheinigungen benötigt.

Das Basiselterngeld kann für maximal 14 Monate (die ersten 14 Lebensmonate des Kindes) in Anspruch genommen werden, wobei ein Elternteil Elterngeld für maximal 12 Monate beziehen kann. Das Elterngeld berechnet sich aus dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Man erhält 65 bzw. 67 Prozent der bisherigen Nettoeinnahmen (ohne Sonderzahlungen). Mindestens werden 300 Euro/Monat und maximal 1800 Euro/Monat an den Elternteil ausgezahlt, welcher für die Kinderbetreuung zu Hause bleibt. Nimmt auch der Vater die Förderung mit sogenannten Partnermonaten in Anspruch, so wird das Elterngeld für maximal 14 Monate zur Verfügung gestellt.

Auch Alleinerziehende haben einen Anspruch, das wegfallende Einkommen durch das Elterngeld für die vollen 14 Monate zu erhalten.

Seit Juli 2015 gibt es das ElterngeldPlus. Es ist eine Erweiterung des Basiselterngeldes. Es richtet sich an Eltern, die schon frühzeitig nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Besonderheit ist hier ein wesentlich längerer Unterstützungszeitraum. Es wird für den doppelten Zeitraum bis zu 24 Monate gewährt, allerdings erhält man dann dafür die halben Beträge (mindestens 150 Euro/Monat und höchstens 900 Euro/Monat).

Die Vereinbarkeit und von Beruf und Familie soll verbessert werden, deshalb sollen Eltern flexiblere Angebote bekommen. Sie können aus verschiedenen Modellen individuell nach den eigenen Bedürfnissen wählen. So können Eltern entweder das Elterngeld oder das ElterngeldPlus erhalten oder auch beide Varianten miteinander kombinieren.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dazu einen Ratgeber herausgegeben, der online unter folgendem Link verfügbar ist:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld--elterngeldplus-und-elternzeit-/73770?view=DEFAULT