Elternzeit

Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch der Eltern gegenüber ihrem Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, welcher auf Grund einer Geburt oder zum Zweck der Betreuung eines Kindes geltend gemacht werden kann. Diese ist mit Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Die Elternzeit muss bis spätestens sieben Wochen vor geplantem Beginn beim Arbeitsgeber beantragt werden. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und die Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten.

Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für Elternteile, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, wobei dies auch für Arbeitsverhältnisse in Teilzeitbeschäftigung gilt. Die Elternzeit kann von beiden Elternteilen sowohl allein als auch gemeinsam in Anspruch genommen werden. Nimmt der Vater die Elternzeit in Anspruch, kann diese frühestens mit der Geburt des Kindes beginnen. Möchte die Mutter die Elternzeit wahrgenehmen, kann diese frühestens nach dem Ende des Mutterschutzes beginnen. Für den Elternteil, der die Elternzeit in Anspruch nimmt, besteht ein Kündigungsschutz, wobei die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde in Ausnahmefällen eine Kündigung für zulässig erklären kann.

Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werden. Wird die Elternzeit geltend gemacht, muss eine Festlegung darüber erfolgen, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Elternzeit bescheinigen.

Eine Erwerbstätigkeit während der Elternzeit ist durchaus zulässig, wobei die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigen darf. Nach dem Ende der Elternzeit besteht ein Anspruch, zu den bisherigen Bedingungen auf dem gleichen oder einem vergleichbaren Arbeitsplatz weiterbeschäftigt zu werden.

Weitere Informationen finden Sie u.a. in der Broschüre Elterngeld, Elterngeld Plus und Elternzeit - Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-133568).