Erziehungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung

Mit dem Rentenreformgesetz des Jahres 1992 werden für ab dem 01.Januar 1992 geborene Kinder drei Erziehungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Für Geburten bis 1991 beträgt die Kindererziehungszeit derzeit bis zu 12 Monate. In Anspruch genommen werden kann die Anrechnung der Kindererziehungszeit von dem Elternteil, der das Kind überwiegend erzieht.

Umfangreiche und aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung sowie in der Broschüre Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente der Deutschen Rentenversicherung.