Krankenversicherung des Kindes

Ob das neugeborene Familienmitglied eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung erhält, wird nicht in jedem Fall durch die Eltern bestimmt. Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, kann das Neugeborene natürlich in einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert werden. Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ausgeschlossen, wenn folgende vier Bedingungen gleichzeitig zutreffen:

  1. Die Eltern sind verheiratet.
  2. Ein Elternteil ist privat krankenversichert.
  3. Der Privatversicherte verdient mehr als der gesetzlich versicherte Partner.
  4. Der Privatversicherte verdient mehr 4.462,50 Euro (Stand 2014) im Monat.

Bestätigt wurde dies in der jüngeren Vergangenheit (2011) vom Bundesverfassungsgericht (1 BvR 429/11). Ob der Familienzuwachs eine gesetzliche Krankenversicherung erhalten kann, ist somit vom Versicherungsstatus sowie von dem Einkommen der Eltern abhängig.