Mutterpass

Der Mutterpass ist ein wichtiges Dokument für jede Schwangere und sollte stets mitgeführt werden. Im Mutterpass werden alle Daten, Fakten und Untersuchungsergebnisse der Mutter und die des Kindes eingetragen. Die Dokumentation geht auch über die Schwangerschaft hinaus und erfasst die Untersuchungen der Mutter und des Neugeborenen nach der Geburt sowie die ambulante Nachsorge bei der Frauenärztin/ dem Frauenarzt.

Der Mutterpass wird nach der ersten Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung an Sie ausgegeben und muss zu jedem Termin mitgebracht werden. Er enthält viele medizinische Fachbegriffe und die Ergebnisse der Untersuchungen werden zudem oft in Abkürzungen eingetragen. Um Ihnen Ihren Mutterpass verständlicher zu machen, haben wir die Inhalte der einzelnen Seiten des Dokumentes zusammengefasst:

Auf Seite 2 und 3 befinden sich die Serologischen Untersuchungen, womit alle Blutuntersuchungen, die im Laufe der Schwangerschaft durchgeführt werden, gemeint sind. Sie beinhalten z.B. Ihre Blutgruppe und den Rhesus-Faktor, die Antikörper-Suchtests, den Ausschluss einer Hepatitis B-Infektion und die Durchführung des Tests auf Syphilis und auf Wunsch auch HIV.

Auf Seite 4 werden alle Ergebnisse von vorangegangenen Schwangerschaften eingetragen. Damit sind geborene Kinder, aber auch Fehlgeburten und Schwangerschaftsabbrüche gemeint. Ebenfalls wird vermerkt, ob geborene Kinder als Frühgeburten zur Welt kamen. Aus diesen Informationen können zum Teil Risiken für die aktuelle Schwangerschaft abgeleitet werden.

Auf Seite 5 und 6 befindet sich die Anamnese, also die Krankengeschichte. Eingetragen werden hier zunächst die Stammdaten wie Alter, Größe und Anzahl der Schwangerschaften und Geburten. Der restliche Bereich der Anamnese ist in mehrere Segmente unterteilt. Im Bereich A werden zunächst eigene Krankheiten und die von nahestehenden Familienmitgliedern eingetragen. Des Weiteren werden Belastungen erfasst sowie gynäkologische Befunde. Anhand der Informationen aus dem Bereich A kann die Schwangere bei dieser Erstuntersuchung einer Risikogruppe zugeordnet werden. Im Katalog B werden Besonderheiten zu dieser Schwangerschaft abgefragt. Weiterhin wird auf diesen Seiten auch die Geburtsterminbestimmung eingetragen. Zur Berechnung des Geburtstermins wird von einem gleich bleibenden Zyklus von 28 Tagen und einer Schwangerschaftsdauer von 40 Wochen ausgegangen. Da dies aber nicht bei jeder Frau der Fall ist, kommen nicht alle Kinder exakt zu dem vorher bestimmten Termin zur Welt.

Auf Seite 7 und 8 befindet sich das Gravidogramm. Jede Vorsorgeuntersuchung nimmt hier eine Zeile in diesem Bereich ein und stellt so den Schwangerschaftsverlauf dar. Neben dem Datum wird der aktuelle Zeitpunkt der Schwangerschaft eingetragen, gerechnet in Wochen + Tagen. Rechts daneben werden alle Ergebnisse aufgenommen, die bei dieser Vorsorgeuntersuchung erhoben wurden, wie z.B. der Blutdruck der Schwangeren, der Urinbefund, die kindlichen Herztöne oder Kindsbewegungen.

Auf Seite 9 ist Platz für Eintragungen von Besonderheiten, Krankenhausaufenthalten und für cardiotokographische Befunde (kurz: CTG). Ein CTG wird ab der 30. Schwangerschaftswoche geschrieben und zeichnet die kindlichen Herztöne sowie die Wehentätigkeit der Mutter auf.

Auf den Seiten 10 und 11 werden die Ultraschalluntersuchungen, auch Screenings genannt, eingetragen. Dabei sind generell drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Hier wird das kindliche Wachstum überwacht und mögliche Anzeichen für Fehlbildungen kontrolliert.

Auf den Seiten 12, 13 und 14 ist Platz für weitere Ultraschalluntersuchungen und Ergebnisse. Drei Werte werden dafür in sogenannte Normkurven eingetragen: Die Länge des Babys vom Scheitel zum Steiß (SSL), der Querdurchmesser des kindlichen Kopfes (BPD) und der Querdurchmesser des kindlichen Bauches (ATD). Anhand der graphischen Darstellung kann man den Verlauf der Größenentwicklung gut erkennen. Des Weiteren können Ultraschallkontrolluntersuchungen sowie weiterführende Ultraschalluntersuchungen zur Abklärung auffälliger Befunde und Dopplersonographien eingetragen werden. Bei einer Dopplersonographie wird die Zirkulation des Blutes beim Kind dargestellt sowie auch die Durchblutung der Plazenta und der Nabelschnur.

Ab Seite 15 beginnt dann die Abschlussuntersuchung, auch Epikrise genannt. Hier werden zuerst alle Informationen der Schwangerschaft komprimiert zusammengefasst. Als nächstes werden der Geburtsverlauf und die ersten Untersuchungsergebnisse des Neugeborenen eingetragen. Ebenfalls wird der Verlauf des Wochenbettes mit Befunden dokumentiert.

Bitte denken Sie auch daran, zur Abschlussuntersuchung bei Ihrer Frauenärztin/ Ihrem Frauenarzt 6 – 8 Wochen nach der Geburt den Mutterpass wieder mitzubringen! Auch diese Nachsorgeuntersuchung wird im Mutterpass eingetragen. Insgesamt können in einem Mutterpass zwei Schwangerschaften dokumentiert werden.

Die Erläuterungen zu weiteren Abkürzungen und Fremdwörtern aus dem Mutterpass finden Sie auch in Ihrem BabyCare-Handbuch im Kapitel 12.