Rechte des unverheirateten Vaters

Sind die Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so erhalten sie die gemeinsame elterliche Sorge, wenn sie dies schriftlich in einer beurkundeten Sorgeerklärung erklären oder einander heiraten. Bisher konnte der Vater ohne Zustimmung der Mutter kein Sorgerecht für sein Kind erhalten.

Durch eine Gesetzesreform des Sorgerechts im Mai 2013 soll unverheirateten Vätern nun der Zugang zum Sorgerecht ihrer Kinder leichter ermöglicht werden. Nach der Neuregelung kann der Vater auch ohne Erklärung der Mutter die Mitsorge erhalten, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Dies wird per Antrag des Vaters bei feststehender Vaterschaft beim Familiengericht entschieden. Ohne Stellungnahme der Mutter innerhalb von 6 Wochen wird in einem vereinfachten Verfahren entschieden; bei Widerspruch der Mutter erfolgt eine Prüfung der vorgelegten Gründe. Nach dem neuen Leitbild der Reform wird jedoch angenommen, dass in der Regel ein gemeinsames Sorgerecht dem Kindeswohl dient.

Die Information des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz inklusive Einsicht in das Gesetzblatt finden Sie unter:
https://www.bmjv.de/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/SorgeUmgangsrecht/SorgeUmgangsrecht_node.html

Weitere hilfreiche Informationen für Väter unter:
https://www.vaeter-zeit.de/vaeter-sorgerecht/elterliche-sorge-fuer-ledige-vaeter-ohne-zustimmung-der-mutter.php