Rhesusfaktor und Rhesusprophylaxe

Der Rhesusfaktor einer jeden Schwangeren wird bei der ersten Blutuntersuchung in der Schwangerschaft, gemeinsam mit der Blutgruppe des AB0-Systems, ermittelt. Er stellt ein weiteres Blutgruppenmerkmal dar und es wird untersucht, ob dieses Merkmal vorhanden ist (Rh-positiv oder Rh(D)+) oder ob das Merkmal fehlt (Rh-negativ oder Rh(D)-). In Deutschland liegt die Verteilung der Rhesusfaktoren etwa bei 85% Rh-positiv zu 15% Rh-negativ.

Vererbt wird der Rhesusfaktor dominant-rezessiv (Rh-positiv=dominant, Rh-negativ=rezessiv). Alle genetischen Merkmale (auch das Rhesusmerkmal) bestehen jeweils aus mütterlichen und väterlichen Anlagen (Allele). Dominate Merkmale werden durch Großschreibung gekennzeichnet (hier bspw. „D“). Das Vorhandensein des Merkmals „D“ setzt sich in der Ausprägung also durch: Der positive Rhesusfaktor ist demnach dominant. Ein positiver Rhesusfaktor entsteht sowohl bei der Genkombination „DD“ (dominantes Merkmal von beiden Elternteilen weitergegeben) und auch bei den Kombinationen „Dd“/„dD“ (dominantes Merkmal nur von einem Elternteil weitergegeben). Folglich kann ein negativer Rhesusfaktor entstehen, wenn beide Elternteile die Kombination „dd“ aufweisen oder auch, wenn das Allel „d“ heterozygot (mischerbig) vorhanden ist („Dd“/“dD“).

Komplikationen bezüglich einer Rhesusinkompatibilität können bei Bluttransfusionen sowie in der Schwangerschaft auftreten. Blut sollte in der Regel stets blutgruppengleich übertragen werden, wobei eine Unverträglichkeit nur entstehen kann, wenn eine Rh-negative Person Rh-positives Blut transfundiert bekommen sollte.

Bei Rh-negativen Schwangeren kann es ebenfalls zu einer Unverträglichkeitsreaktion kommen: Wenn eine Rh-negative Frau mit einem Rh-positiven Baby schwanger ist, wird dessen Blut bei Kontakt als fremd empfunden und es kommt zur Bildung von Antikörpern. Kindliches Blut kann in geringen Mengen während der Schwangerschaft oder der Geburt in den Blutkreislauf der Mutter gelangen. Dies führt meist bei der ersten Schwangerschaft zu keinen Komplikationen, da nur wenige Rhesusantikörper gebildet werden und dieser Vorgang langsam geschieht. Bei einer zweiten Schwangerschaft mit einem Rh-positiven Kind aber ist die Mutter bereits sensibilisiert und die jetzt schnell gebildeten Antikörper können eine starke Reaktion auslösen, die Blutzellen des Ungeborenen angreifen und so zu Komplikationen führen.

Um die Sensibilisierung zu vermeiden, ist deshalb die Rhesusprophylaxe bei Rh-negativen Schwangeren in den heutigen Mutterschaftsrichtlinien ein fester Bestandteil. Bei der präpartalen Prophylaxe wird allen Rh-negativen Schwangeren, die noch keine Anti-D-Antikörper gebildet haben, zwischen der 28. und 30. Schwangerschaftswoche eine vorbeugende Anti-D-Prophylaxe gespritzt. Nach der Geburt sollte unmittelbar der Rhesusfaktor des Kindes bestimmt werden, da innerhalb von 72 Stunden bei kindlich positivem Rhesusfaktor die Mutter eine erneute Anti-D-Immunisierung erhalten soll. Ebenfalls soll die Anti-D-Prophylaxe bei Fehlgeburten und Schwangerschaftsabbrüchen erfolgen. Durch die Rhesusprophylaxe werden Schwangerschaftskomplikationen durch Rhesusinkompatibilität verhindert.