Röntgenstrahlen in der Schwangerschaft

Die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen befasst sich in § 22, § 25 und § 28 mit den Besonderheiten der Anwendung ionisierender Strahlen bei weiblichen Personen im gebärfähigen Alter und in der Schwangerschaft. Abhängig von der Dosis und vom Gestationsalter kann eine pränatale Strahlenexposition zum Tod der Embryos sowie zu Fehlbildungen, Wachstumsstörungen, malignen Erkrankungen sowie zu genetischen Veränderungen führen. Trotzdem wird das Risiko ärztlicher Aufnahmen bei Beachtung eines optimalen Strahlenschutzes als sehr niedrig eingestuft. Die Strahlenbelastung im Bereich des Uterus wird bei lokalen Röntgenaufnahmen im oberen Körperbereich zwischen 0,1 bis 1 pGy geschätzt und somit in der Größenordnung der natürlichen Hintergrundsbelastung.

Jedoch fehlen bislang Belege für eine sichere Schwellendosis. So sollten Röntgenunter­suchungen in der Schwangerschaft nur dann vollzogen werden, wenn es zwingend notwendig ist. Dies sollte vor allem im ersten Trimenon befolgt werden. Es gibt besondere Schutzmaßnahmen, die hier Anwendung finden sollten und die Anzahl der Bilder sollte auf ein Minimum beschränkt werden.