Ultraschalluntersuchungen

Die Ultraschalluntersuchungen, auch Screening genannt, sind fester Bestandteil der Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen. Regulär sind drei Ultraschall-untersuchungen vorgesehen, jeweils einmal pro Trimester. Die erste Untersuchung findet statt zwischen der 9. – 12. Schwangerschafts-woche, die zweite zwischen der 19. – 22. Schwangerschaftswoche und die dritte zwischen der 29. – 32. Schwanger-schaftswoche. Bei einer normal ablaufenden Schwangerschaft sind diese drei vorgeschriebenen Untersuchungen ausreichend. Durchgeführt werden sie in der frühen Schwangerschaft (circa bis zur 12. Schwangerschaftswoche) durch die Vaginalsonographie. Der Arzt führt dabei die Ultraschallsonde in die Scheide ein. Auch wenn der Embryo erst eine Größe von wenigen Millimetern hat, ist er auf dem Bildschirm gut zu erkennen. Die weiteren Ultraschalluntersuchungen finden dann über die Bauchdecke statt.

Bei der Ultraschalluntersuchung kann die Größe des Kindes gemessen und verglichen werden und es ist möglich, „sichtbare“ Fehlbildungen beim Fötus zu erkennen. Im Rahmen der Screening-Untersuchungen wird also auf Hinweise für Behinderungen geachtet, ohne dass ein spezieller Verdacht darauf besteht. In erster Linie werden sie aber genutzt, um die normale Entwicklung des Babys während der Schwangerschaft zu überwachen.

Mit Hilfe der Sonographie kann folgendes betrachtet werden:

  • Die Fruchtblase schon ab der 4. Schwangerschaftswoche (möglich allerdings nur mit einem hoch auflösenden Sonographiegerät).
  • Der Embryo etwa ab der 5. Schwangerschaftswoche.
  • Herzaktion des Kindes etwa ab der 6. Schwangerschaftswoche.
  • Embryonale Bewegungen ab der 6. bis 7. SSW.
  • Mehrlings-Schwangerschaften sind bereits in der Frühschwangerschaft feststellbar.
  • Die Wahrscheinlichkeiten von kindlichen Fehlbildungen sind ab der 19. – 22. Woche feststellbar.
  • Die zeitgerechte kindliche Entwicklung sowie die Kindslage und die Lage des Mutterkuchens (Plazenta) in der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche.


Häufig werden auch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in den Arztpraxen angeboten. Darüber hinaus gibt es kombinierte Untersuchungen der pränatalen Diagnostik, das Ersttrimester- und Zweittrimester-Screening:

Das Ersttrimester-Screening während der 11. bis 14. Schwangerschaftswoche kombiniert eine Risikoabschätzung aufgrund des mütterlichen Alters mit Befunden aus dem Ultraschall und biochemischen Untersuchungen im Blut der Mutter. Daraus wird die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer Chromosomenstörung errechnet. Grundlage des Zweittrimester-Screenings in der 16. bis 18. Schwangerschaftswoche bildet der Triple-Test. Bei beiden Tests werden u.a. Hormone und Eiweiße nachgewiesen im mütterlichen Blut nachgewiesen. Abweichende Werte liefern Hinweise auf mögliche Fehlbildungen, aber stellen keine eindeutige Diagnose!

Weiterhin gibt es noch die Möglichkeit, einen 3D-Ultraschall durchführen zu lassen. Hier wird die Abbildung des Ultraschalls um eine Dimension erweitert und ermöglicht eine räumliche Darstellung des ungeborenen Kindes, bzw. seiner einzelner Organe und Körperpartien. Der Zeitpunkt für einen 3D-Ultraschall ist nicht fest eingegrenzt und ist grundsätzlich ab circa der 12. und bis zur 33. Schwangerschaftswoche möglich. Zu Beginn dieses Zeitfensters erhält man eine Ansicht des ganzen Körpers und zu späteren Zeitpunkten sind dann Detailaufnahmen des Kindes möglich.

Die Kosten für zusätzliche oder weiterführende Ultraschalluntersuchungen werden nur bei abzuklärenden Problemen von den Krankenkassen übernommen. Besprechen Sie diesbezügliche Fragen und Unklarheiten am besten direkt mit Ihrer behandelnden Frauenärztin/ Ihrem behandelnden Frauenarzt oder mit Ihrer Krankenkasse.