Vorsorgeuntersuchungen

Jede Schwangere hat Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft und diese sollten in jedem Falle wahrgenommen werden. Die Kosten werden sowohl von den gesetzlichen, als auch von den privaten Krankenkassen übernommen. Durchgeführt werden sie meist von der behandelnden Frauenärztin/dem behandelnden Frauenarzt, sie können aber auch von einer Hebamme durchgeführt werden oder nach Absprache im Wechsel.

Die Vorsorgeuntersuchungen umfassen:

  • Die Ausstellung des Mutterpasses.
  • Die Überwachung des Gesundheitszustandes.
  • Die Diagnose und Therapie eventueller Gesundheitsprobleme, inklusive Verordnungen von Medikamenten, Verband- und Heilmitteln.
  • Die Beratung über die Schwangerschaft und über den Zustand des Kindes.

Durch die regelmäßigen Untersuchungen sollen Risikoschwangerschaften rechtzeitig erkannt und besonders überwacht werden. Im Allgemeinen sind die Untersuchungen wie folgt angesetzt:

  • Bis zur 24. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen,
  • ab der 28. Schwangerschaftswoche alle 3 Wochen,
  • ab der 34. Schwangerschaftswoche alle 2 Wochen und
  • ab der 41. Schwangerschaftswoche jeden zweiten Tag.

Bestehen bis dahin noch keine Anzeichen auf eine baldige Geburt, sollte sich die Schwangere 10-12 Tage nach dem errechneten Geburtstermin in stationäre Aufnahme begeben. Bei einem komplizierten Verlauf der Schwangerschaft oder Risikoschwangerschaften erfolgen die Untersuchungen entsprechend häufiger.

Die Erstuntersuchung beinhaltet eine umfangreiche Befragung und Untersuchung und die Schwangere erhält hier ihren Mutterpass. Die Feststellung der Schwangerschaft und die erste Blutuntersuchung haben meist beim vorherigen Termin stattgefunden, so dass die Blutergebnisse schon im Mutterpass enthalten sind. Spätere Untersuchungen sollen den Verlauf der Schwangerschaft kontrollieren, so dass eintretende Probleme schnell erkannt werden können.

Zusätzlich zu den regelmäßigen Untersuchungen wird in der 24.-28. Schwangerschaftswoche ein Glucosetoleranztest (OGTT) zum Ausschluss eines Schwangerschaftsdiabetes durchgeführt. Falls aber Risikofaktoren für Diabetes bestehen, erfolgt schon vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Messung der Gelegenheits- oder Nüchternglucose zur Bestimmung, ob ein manifester Diabetes oder ein Schwangerschaftsdiabetes vorliegt. Bei Rh-negativen Frauen wird in der 27.-30. Schwangerschaftswoche die sogenannte Anti-D-Prophylaxe durchgeführt.

Bestimmte Zusatzleistungen, die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), werden von den Krankenkassen nicht übernommen und auch für Schwangere werden einige solcher Leistungen angeboten. Dazu gehören z.B. die Blutuntersuchung auf Toxoplasmose, die Nackentransparenzmessung und ein Abstrich auf Streptokokken. Wir empfehlen hierfür generell, sich umfassend über die Untersuchungen und auch über die Konsequenzen der Ergebnisse am besten aus unterschiedlichen Quellen zu informieren.

Alle Daten und Untersuchungsergebnisse der Schwangerschaft werden im Mutterpass dokumentiert, so dass dieser über den gesamten Verlauf der Schwangerschaft informiert und sich medizinisches Personal schnell einen Überblick verschaffen kann.