Zahnbehandlung und -röntgen in der Schwangerschaft

In der Schwangerschaft sollten eine gründliche Zahnpflege sowie regelmäßige Zahnarztbesuche durchgeführt und wahrgenommen werden – Zahnbehandlungen sollten allerding nur stattfinden, wenn sie dringend erforderlich sind. Akute Probleme der Zahngesundheit müssen aber natürlich auch in der Schwangerschaft entsprechend behandelt werden. Informieren Sie die Praxismitarbeiter und Ihre Zahnärztin/ Ihren Zahnarzt über die Schwangerschaft, so dass alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen danach ausgerichtet werden können. Wenn möglich, werden notwendige Behandlungen bevorzugt im zweiten Schwangerschaftsdrittel durchgeführt, da im ersten Drittel die Organbildung des Ungeborenen stattfindet und im dritten Trimenon der Stress als Risikofaktor für eine Frühgeburt gesehen wird.

Bei der zahnärztlichen Behandlung einer Schwangeren muss bezüglich der verwendeten Materialien, der eingesetzten Medikamente und der Mittel für eine lokale Betäubung eine entsprechende Auswahl getroffen werden. Ebenfalls sollte circa ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat eine Besonderheit bei der Lage auf dem Behandlungsstuhl beachtet werden: Ab diesem Zeitpunkt kann es in der Rückenlage durch den Druck der Gebärmutter auf die darunter liegende Hohlvene zu Unwohlsein, Schwindel und schlimmstenfalls zu einem Kreislaufkollaps kommen. Dieses sogenannte Vena-cava-Kompressionssyndrom lässt sich durch eine leicht nach links geneigte Seitenlage vermeiden.

Bezüglich Röntgenuntersuchungen in der Schwangerschaft lässt sich auch hier sagen, dass diese nur bei medizinisch zwingender Indikation durchgeführt werden. Ebenfalls wird angestrebt, dafür die Zeitspanne der Organbildung in der Frühschwangerschaft zu vermeiden. Doch wenn diese Art der Diagnosestellung unvermeidbar ist, sollte man sich bewusst machen, dass laut der DGZMK (Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e. V.) normale zahnärztliche Röntgenaufnahmen an der untersten Dosisgrenze aller medizinischen Röntgenaufnahmen liegen. Eine einzelne Zahnröntgenaufnahme entspricht beispielsweise etwa dem 400sten Teil der mittleren natürlichen Jahresstrahlenbelastung und eine dreidimensionale dentale Volumentomografie dem 21sten Teil – im Vergleich dazu entsteht ebenfalls im Gebirge oder beim Fliegen eine Belastung durch Höhenstrahlung. Trotz dessen wird generell die Zahl der Röntgenaufnahmen in der Schwangerschaft auf ein absolutes Minimum beschränkt und es sollte auf besondere Maßnahmen des Strahlenschutzes geachtet werden.

Weitere Informationen zur Zahnpflege und Zahnbehandlung in der Schwangerschaft finden Sie in der Kategorie „Schönheit und Freizeit“ im Thema „Körperpflege“ sowie unter folgenden Links:

https://www.dgzmk.de/patienten/patienteninformation/zahnarztbesuch-waehrend-der-schwangerschaft.html

https://www.dgzmk.de/fileadmin/user_upload/editors/PDFs/DGZMK-Patienteninformationen/DGZMK-Patienteninformation_Roentgen_beim_Zahnarzt_2012.pdf

https://www.zahnschmerzen.net/therapie/schwangerschaft/