Betreuung des Kindes

Eltern entscheiden sich aus unterschiedlichen Gründen für ein Betreuungsangebot für ihr Kind. Meistens wird eine Betreuung wahrgenommen, um den beruflichen Verpflichtungen nachzugehen, aber auch um das Kind früh zu fördern und den Kontakt zu anderen Kindern zu gewährleisten.

Das Angebot an Betreuungsmöglichkeiten ist vielfältig und kann je nach individuellen Ansprüchen genutzt werden. Für die Jüngsten gibt es Krabbelgruppen und Kinderkrippen, später ein Angebot an Kindergärten, Kindertagesstätten sowie die individuelle Betreuung bei einer Tagesmutter oder durch einen gelegentlichen Babysitter. Für Schulkinder sind Horte und Ganztagsschulen für eine gesicherte Betreuung eingerichtet.

Im Gesetz wurde seit dem 1.08.2013 ein Rechtsanspruch auf die Betreuung für Kinder ab dem ersten Lebensjahr verankert. Erfüllt werden kann dieser Anspruch durch eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Bund, Länder und Kommunen wollen ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen einrichten, doch ein rechtzeitiges Einholen der Information über die Anmeldefristen in der gewünschten Betreuungsstätte ist absolut empfehlenswert.

Die Kosten für die Kinderbetreuung variieren je nach Wohnort, Träger der Einrichtung, den Betreuungszeiten und auch je nach Höhe des elterlichen Einkommens. Beachten Sie aber bei Ihrer Steuererklärung, dass sie die Kosten für Kinderbetreuung als Sonderausgaben absetzen können!

Weitere hilfreiche Informationen und Artikel zum Thema Kinderbetreuung finden Sie unter folgenden Links:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Familien-Wegweiser