Bildschirmarbeit und sitzende Tätigkeiten

Neuere Untersuchungen lassen einen Zusammenhang zwischen Gesundheitsstörungen und den elektrischen und magnetischen Feldern an modernen Bildschirmgeräten nicht erkennen. Um dennoch auf eventuelle Sorgen von Schwangeren angemessen eingehen zu können, wird empfohlen, bei Schwangeren verstärkt den Betriebsarzt einzubeziehen.

Dabei sollten sämtliche Faktoren für eine gesundheitsgerechte Arbeitsplatzgestaltung, z. B. auch Vermeidung lang andauernder einseitiger Körperhaltung, monotoner Tätigkeiten oder von Zeitdruck, besprochen werden.

Durch entsprechende Organisation des Arbeitsablaufs, z. B. durch wechselnde Tätigkeiten und geeignete Pausenregelungen, können diese Belastungen an den Bildschirmarbeitsplätzen reduziert werden.

Wenn es aufgrund der besonderen Situation des Einzelfalles erforderlich ist, kann der Betriebsarzt für die Dauer der Schwangerschaft einen Arbeitsplatzwechsel vorschlagen.

Im Bereich der Bildschirmarbeit gibt es kein generelles Beschäftigungsverbot. Entscheidend bleibt die Prüfung im Einzelfall mit der eventuellen Folge eines individuellen Beschäftigungsverbotes.

Schwangere, die einer sitzenden Tätigkeit nachgehen ist es zudem erlaubt, die Beine während der Arbeit hochzulegen oder gelegentlich kurz aufzustehen um sich „die Beine zu vertreten“.