Allgemeines Beschäftigungsverbot

Beschäftigungsverbote laut §§ 4 und 8 des Mutterschutzgesetzes sind mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort wirksam. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese umzusetzen. Sie dürfen nicht an einem Arbeitsplatz beschäftigt werden, der gesundheitliche Gefahren für Sie oder Ihr Kind birgt. Jeder Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, Ihren Arbeitsplatz auf mögliche Gefährdungen hin zu überprüfen. Der Arbeitgeber trägt…

Bildschirmarbeit und sitzende Tätigkeiten

Neuere Untersuchungen lassen einen Zusammenhang zwischen Gesundheitsstörungen und den elektrischen und magnetischen Feldern an modernen Bildschirmgeräten nicht erkennen. Um dennoch auf eventuelle Sorgen von Schwangeren angemessen eingehen zu können, wird empfohlen, bei Schwangeren verstärkt den Betriebsarzt einzubeziehen. Dabei sollten sämtliche Faktoren für eine gesundheitsgerechte Arbeitsplatzgestaltung, z. B. auch Vermeidung lang andauernder einseitiger Körperhaltung, monotoner Tätigkeiten…

Fragen zur Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch

Die Frage zur Schwangerschaft in einem Vorstellungsgespräch ist grundsätzlich unzulässig. Das heißt: Falsche Antworten haben keine Rechtsfolgen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 8.11.1990 entschieden, dass die Frage nach der Schwangerschaft Frauen unzulässig diskriminiert. Das BAG hat seine Rechtsprechung diesem Urteil angepasst. Es gibt dabei jedoch Ausnahmen! Ehrlich beantworten muss man die Frage nach einer…

Individuelles Beschäftigungsverbot

Die allgemeinen, d.h. arbeitsplatzbezogenen Beschäftigungsverbote bieten zwar bei normalem Schwangerschaftsverlauf einen ausreichenden Schutz für Mutter und Kind, sie können jedoch individuelle Beschwerden einzelner Mütter nicht immer ausreichend berücksichtigen. Der Gesetzgeber hat deshalb im Mutterschutzgesetz ein individuelles Beschäftigungsverbot verankert, das von der behandelnden Ärztin/vom behandelnden Arzt festgelegt werden kann. "Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit…

Kündigung während der Schwangerschaft

Vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch das Unternehmen in der Regel unzulässig. Dies trifft auch zu, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung eine Schwangerschaft vorlag und diese dem Arbeitgeber innerhalb von 2 Wochen nach Erteilung der Kündigung mitgeteilt wird. Kann diese Mitteilung aus unverschuldetem Grund nicht…

Kündigungsschutz bei befristeten Verträgen

Der Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages beendet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Da hier keine Kündigung vorliegt, lassen sich die Schutzvorschriften nicht anwenden. Durch die Schwangerschaft, bzw. die Mutterschutzfristen wird das befristete Arbeitsverhältnis weder verlängert noch führen diese Umstände dazu, den Arbeitsvertrag zu erneuern. Aber auch bei befristeten Arbeitsverträgen kann eine Schwangerschaft nicht…

Medizinisches Personal

Um eine Gefährdung oder eine Schädigung des Embryos zu vermeiden erfordert eine Schwangerschaft die Berücksichtigung von spezifischen ärztlichen und rechtlichen Belangen. Auch die physischen und psychischen Besonderheiten sind in einer Schwangerschaft zu beachten. Eine werdende oder stillende Mutter darf nicht ohne ausreichenden Schutz mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, die ihrer Art nach erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen…

Mehr-, Nacht- und Sonntagsarbeit

§8 des Mutterschutzgesetzes regelt Mehr-, Nacht- und Sonntagsarbeit folgendermaßen: Werdende und Stillende Mütter dürfen nicht in Nachtarbeit (zwischen 20 und 6 Uhr), nicht an Sonn- und Feiertagen und nicht mit Mehrarbeit beschäftigt werden. Sie dürfen nicht mehr als maximal 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden pro Doppelwoche, Frauen unter 18 Jahren täglich höchstens acht…

Meldepflicht beim Arbeitgeber

Das Mutterschutzgesetz besagte früher, es bestehe Meldepflicht der Schwangerschaft, sobald sie der Schwangeren bekannt ist. Um den geänderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen, wurde das Mutterschutzrecht zum 1. Januar 2018 grundlegend reformiert. Dabei hat der Gesetzgeber auch die Meldepflicht beim Arbeitgeber abgeschwächt und daraus eine Mitteilung der Schwangerschaft und des voraussichtlichen Tags der Entbindung…

Meldepflicht beim Arbeitsamt

Schwangere müssen genauso wie einem Arbeitgeber dem Arbeitsamt ihre Schwangerschaft mit voraussichtlichem Entbindungstermin melden. Denn die Schwangerschaft ist eine entscheidende, vermittlungsrelevante Eigenschaft der potentiell Arbeitssuchenden. Insofern ist die Meldung zwingend notwendig.

Passivrauch am Arbeitsplatz

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz (BAG, Az. 9 AZR 84/97). Das ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Auch die Arbeitsstättenverordnung verlangt ein allgemeines oder zumindest in einzelnen Bereichen des Betriebs gültiges Rauchverbot. Und schließlich hat der Arbeitgeber eine Fürsorge- und Schutzpflicht gegenüber den Mitarbeitern. Dieser muss die Arbeitsräume gesundheitsverträglich gestalten und…

Schwangerschaft in der Probezeit

Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft ist die Arbeitnehmerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. Schließlich gilt auch der…

Stress bei der Arbeit

Starker Stress in der Schwangerschaft ist nicht gut für Sie und das heranwachsende Kind. Schwangere, die unter starkem Stress leiden, haben häufiger Frühgeburten. Versuchen Sie deshalb, den Arbeitsstress so gering wie möglich zu halten. Sie können in Pausen stressentlastende Übungen ausprobieren und sich zwischendurch auch mal ein paar ruhige Minuten gönnen, entspannen Sie! Nach einem…

Tragen und Heben

Unter manueller Handhabung von Lasten, wird jedes Befördern oder Abstützen einer Last durch menschliche Kraft verstanden. Im Einzelnen umfasst dies folgende Tätigkeiten: Heben, Absetzen, Bewegen, Tragen, Halten, Schieben und Ziehen. In vielen Berufen ist das Heben und Tragen schwerer Lasten, fester Bestandteil der täglichen Arbeit, z.B. bei Maurern, Gärtnern und Ladearbeitern. Auch die Krankenpflege verlangt…

Urlaubsanspruch in der Schwangerschaft

Ein Urlaubsanspruch besteht für die gesamte Zeit von Schwangerschaft und Mutterschutz. Nicht genommener Urlaub kann nach dem Mutterschutz im laufenden oder im nächsten Jahr beansprucht werden. Für jeden vollen Monat der Inanspruchnahme der Elternzeit wird der zustehende Erholungsurlaub um 1/12 gekürzt. Der verbleibende Rest des Erholungsurlaubs für das Jahr, in dem Elternzeit beantragt wird, kann…

Wiedereinstieg in das Berufsleben

Der Wiedereinstieg in den Beruf ist ein wichtiger Schritt für Mütter und Väter. Innerhalb der ganzen Familie bedarf es dazu eines hohen Maßes an Organisation und Zusammenarbeit. Denn der Wiedereinstieg betrifft nicht nur das entsprechende Elternteil, sondern den Partner und natürlich das Kind gleichermaßen. Zumeist sind es die Mütter, die in den ersten Jahren der…