Meldepflicht beim Arbeitsamt

Schwangere müssen genauso wie einem Arbeitgeber dem Arbeitsamt ihre Schwangerschaft mit voraussichtlichem Entbindungstermin melden. Denn die Schwangerschaft ist eine entscheidende, vermittlungsrelevante Eigenschaft der potentiell Arbeitssuchenden. Insofern ist die Meldung zwingend notwendig.