Tragen und Heben

Unter manueller Handhabung von Lasten, wird jedes Befördern oder Abstützen einer Last durch menschliche Kraft verstanden. Im Einzelnen umfasst dies folgende Tätigkeiten: Heben, Absetzen, Bewegen, Tragen, Halten, Schieben und Ziehen.

In vielen Berufen ist das Heben und Tragen schwerer Lasten, fester Bestandteil der täglichen Arbeit, z.B. bei Maurern, Gärtnern und Ladearbeitern. Auch die Krankenpflege verlangt in dieser Hinsicht vom Personal Höchstleistungen: Wer Kranke hebt oder umbettet, hat nicht nur ein großes Gewicht zu bewältigen, er tut dies auch häufig in einer gezwungenermaßen verdrehten Körperhaltung. Gesetzliche Regelungen: Die Lastenhandhabungsverordnung (Umsetzung einer entsprechenden EU-Einzelrichtlinie) gibt den rechtlichen Rahmen für präventive Maßnahmen.

Danach sind zum Schutz der Beschäftigten bestimmte Kriterien zu beachten:

Geeignete organisatorische Maßnahmen wie Arbeitstempo, Ruhe- und Erholungszeit, Unterweisung.
Geeignete Arbeitsmittel, insbesondere mechanische Ausrüstungen.
Auch die körperliche Eignung des Beschäftigten ist zu berücksichtigen
Nach §4 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind schweres Heben und Tragen sowie allgemein schwere körperliche Arbeit in der Schwangerschaft grundsätzlich zu vermeiden.

Empfohlene Höchstgrenzen:

  • Gelegentliches Heben ( max.2x/Stunde): 10kg
  • Häufiges Heben: 5kg