Fragen zur Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch

Die Frage zur Schwangerschaft in einem Vorstellungsgespräch ist grundsätzlich unzulässig.

Das heißt: Falsche Antworten haben keine Rechtsfolgen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 8.11.1990 entschieden, dass die Frage nach der Schwangerschaft Frauen unzulässig diskriminiert. Das BAG hat seine Rechtsprechung diesem Urteil angepasst.

Es gibt dabei jedoch Ausnahmen! Ehrlich beantworten muss man die Frage nach einer Schwangerschaft dann, wenn:

  • man schon bei Arbeitsbeginn bestimmte Arbeiten nicht ausführen kann, z.B. Mannequin, Sportlehrerin etc.
    oder
  • es der gesundheitliche Schutz der Bewerberin oder des ungeborenen Kindes erfordert

Das Bundesarbeitsgericht hat z.B. entschieden, dass eine Arzthelferin, die sich bei einem Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie bewirbt, nach einer bestehenden Schwangerschaft gefragt werden darf.