Der Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages beendet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Da hier keine Kündigung vorliegt, lassen sich die Schutzvorschriften nicht anwenden.
Durch die Schwangerschaft, bzw. die Mutterschutzfristen wird das befristete Arbeitsverhältnis weder verlängert noch führen diese Umstände dazu, den Arbeitsvertrag zu erneuern. Aber auch bei befristeten Arbeitsverträgen kann eine Schwangerschaft nicht zur Kündigung derer führen.
Bis zum Ende der Befristung haben schwangere Arbeitnehmerinnen die gleichen Rechte wie ihre unbefristet beschäftigten Kolleginnen, also einen Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes bei Beschäftigungsverboten, Einhaltung der Schutzfristen und einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.