Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz (BAG, Az. 9 AZR 84/97). Das ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Auch die Arbeitsstättenverordnung verlangt ein allgemeines oder zumindest in einzelnen Bereichen des Betriebs gültiges Rauchverbot. Und schließlich hat der Arbeitgeber eine Fürsorge- und Schutzpflicht gegenüber den Mitarbeitern. Dieser muss die Arbeitsräume gesundheitsverträglich gestalten und seine Angestellten vor gesundheitsgefährdenden Umständen schützen.
Ist ein Mitarbeiter gesundheitlich besonders anfällig, muss die Firma alles Zumutbare für den Nichtraucherschutz tun - das gilt vor allem für Schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen. Dann ist der Arbeitgeber verpflichtet einen absolut rauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen!