Kindervorsorgeuntersuchungen
Zu den Kindervorsorgeuntersuchungen gehören von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr zehn Untersuchungen: U1-U9, inklusive U7a.
Durch sie soll die Entwicklung des Kindes regelmäßig überwacht werden, damit bei Abweichungen rechtzeitig eingegriffen werden kann. Dokumentiert werden diese Untersuchungen im gelben Kinderuntersuchungsheft, das zu jedem Arztbesuch mitzubringen ist. Die Kosten für die Untersuchungen werden von der Krankenkasse übernommen.
Generell gilt für alle Vorsorgeuntersuchungen und Arzttermine, dass Sie mit Ihrem Kinderarzt/in über die Entwicklung Ihres Kindes sprechen. Teilen Sie Ihrem Kinderarzt/in Ihre Zweifel oder Unsicherheiten bezüglich des Kindes mit. Der Kinderarzt/in sieht Ihr Kind nur über einen kurzen Zeitraum, daher ist es wichtig, dass Sie ihm alle Auffälligkeiten des Kindes mitteilen.
Folgende Kindervorsorgeuntersuchungen gibt es von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr:
- Die U1 – direkt nach der Geburt (Neugeborenen-Erstuntersuchung)
- Die U2 – zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag
- Die U3 – in der vierten bis sechsten Lebenswoche
- Die U4 – dritter bis vierter Lebensmonat
- Die U5 – sechster bis siebter Lebensmonat
- Die U6 – zehnter bis zwölfter Lebensmonat
- Die U7 – 21. bis 24. Lebensmonat
- Die U7a – 34. bis 36. Lebensmonat
- Die U8 – 46. bis 48. Lebensmonat
- Die U9 – 60. bis 64. Lebensmonat
Weitere ausführliche Informationen zu den Kindervorsorgeuntersuchungen sowie einen individuellen Terminrechner finden Sie auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter: https://www.kindergesundheit-info.de/themen/entwicklung/frueherkennung-u1-u9-und-j1/untersuchungen-u1-bis-u9/
Weitere Links:
https://www.eltern.de/gesundheit-ern%C3%A4hrung/medizin/alle-u-untersuchungen-auf-einen-blick